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Gemeinde Weilerswist

Das Wahlgrab

Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer der festgelegten Ruhezeit verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Ein Anspruch auf ein Wahlgrab in einer bestimmten Lage besteht nicht.

- Gräber mit der Möglichkeit zur Verlängerung -

Alle Friedhöfe in der Gemeinde Weilerswist bieten Ihnen die Möglichkeit der Bestattung von Särgen und der Beisetzung von Urnen in Wahlgräbern.

Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer der festgelegten Ruhezeit verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Ein Anspruch auf ein Wahlgrab in einer bestimmten Lage besteht nicht.

Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden anlässlich eines Todesfalles oder auf Antrag verliehen.

Das Nutzungsrecht entsteht mit der Aushändigung der Urkunde.

Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefengräber oder in einer Kombination der vorgenannten Grabarten vergeben.

In einem Einfachgrab kann ein Sarg, in einem Tiefengrab können zwei Särge übereinander bestattet werden.

Zusätzlich können je Grabstelle für Erdbestattung bis zu 6 Urnen beigesetzt werden.

In Urnenwahlgräbern können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

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