Warum werden die Realsteuern erhöht?
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde spielt wesentliche Rolle – Beratung im Ausschuss am Donnerstag
Die Grundbesitzabgaben-Bescheide sind im Januar bei Ihnen eingegangen. Wie in jedem Jahr gab es hierzu viele Fragen, die unserem zuständigen Mitarbeiter aus dem Finanzbereich von Ihnen gestellt wurden. Offensichtlich hat, so ist es einem Antrag der UWV-Fraktion für die morgige Sitzung des Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusses zu entnehmen, unter anderem die Erhöhung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer bei manchem zu Irritationen geführt.
Ja, Corona belastet uns jetzt schon seit gut einem Jahr. Für alle sind die damit verbundenen Verhaltensregeln, die in der Corona-Schutzverordnung festgelegt sind, vor allem im persönlichen Bereich eine Belastung. Für manchen Bürger, ganz besonders aber auch für Betriebe, geht es konkret um existenzielle Fragen. Und dann flattert da noch so ein Bescheid über Grundbesitzabgaben ins Haus!
Vorweggesagt: An den Gebühren wie zum Beispiel für Abfall oder Straßenreinigung, lässt sich nichts ändern: Diese sind rein kostendeckend. Anders sieht es mit den Realsteuern aus – was die Gemeinde betrifft: Mit der Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Fläche), Grundsteuer B (bebaute Fläche) und der Gewerbesteuer.
Laut Fraktions-Antrag sei die zuvor vom Rat am 12. April 2018 beschlossene „automatische Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern im Zwei-Jahres-Rhythmus“ für die Jahre 2023 und 2024 auszusetzen. Aufgrund der aktuellen (Corona)-Situation sei die Entscheidung heute „nicht mehr sachgerecht“.
Doch sei zuvor einiges erklärt, um den damals einstimmigen Ratsbeschluss zu verdeutlichen: Die Gemeinde befindet sich seit vielen Jahren im Haushaltssicherungskonzept. Kurz formuliert heißt das: Die Gemeinde gab viele Jahre mit den entsprechenden Ratsbeschlüssen mehr aus, als sie einnahm! Was war also zu tun: Einnahmen erhöhen und/oder Ausgaben senken.
So sah und sieht dies auch die Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen. Die Gemeinde Weilerswist musste ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept vorlegen: Innerhalb von zehn Jahren, von 2013 bis 2023, muss die Gemeinde es schaffen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das heißt, die Ausgaben müssen durch die Einnahmen gedeckt werden.
Neben Einsparungen, wie beispielsweise durch Personalabbau, sind auch planmäßige Steuererhöhungen Schritte auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt. Die Kommunalaufsicht konnte mit dem Konzept konformgehen – es wurde teils auch nachgebessert – und zwar zugunsten der Steuerzahler: Für 2016/17 zum Beispiel konnte der Hebesatz für die Grundsteuern A und B um nur 40 statt der vorgesehenen 50 Prozentpunkte (25 Prozentpunkte Gewerbesteuer wie bisher) erhöht werden, da die Ausgaben im Jahr zuvor lange nicht so hoch waren wie ursprünglich erwartet.
Letztlich sind aber die moderaten und regelmäßigen Anhebungen der Realsteuersätze wichtiger Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Die Kommunalaufsicht hat gerade dies auch im Blick. Und sie schließt eine Verlängerung des Zeitraums, in dem die Gemeinde Weilerswist ihren Haushalt mindestens ausgeglichen darstellen muss (also der Jahresabschluss 2023). konsequent aus.
Was heißt das unter diesem beschriebenen Kontext für die Abstimmung im Ausschuss am Donnerstag? Ja, eine Aussetzung der Realsteuer-Anhebung wäre möglich – mit gleichzeitigen Einsparmöglichkeiten bei den Ausgaben der Gemeinde. Auf entsprechende Vorschläge und Diskussionen zum Themen dürfen wir gespannt sein.
Nähere Ausführungen zum Thema finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.weilerswist.de
Neues vom Impfzentrum in Marmagen
Internationale Jugendcamps und Workshops
Erinnerungen aktiv mitgestalten und neue Freundschaften schließen
Parents for Future im Gespräch mit der Bürgermeisterin
Wie weit sind die Klimaschutz-Anstrengungen in Weilerswist?
Neue Bäume und Sträucher für die Gemeinde
Bereits ab dem Frühjahr wird es blühen
Heute Morgen wurden durch die Baumschule Ley
53 neue Bäume und über 250 Sträucher und Heckenpflanzen
am Bauhof der Gemeinde Weilerswist angeliefert. Diese
werden nun durch den Bauhof innerhalb der nächsten Wochen
im gesamten Gemeindegebiet aufgepflanzt und bereits ab dem
Frühjahr unsere Gemeinde mit mehr Blüten und Grün erfreuen.
Erftverband ist jetzt für Kommunales Kanalnetz zuständig
Bauarbeiten an der L 194 im Ortsteil Ottenheim
Bauarbeiten an der L 194 in Ottenheim beginnen ab 8. Februar 2021
Anfang Februar ist es endlich soweit: Dann wird mit den Straßenbauarbeiten an der L 194, Euskirchener Straße, in Ottenheim endlich losgelegt. Wie die Firma Backes jetzt mitteilte, sollen die Bagger in der 6. Kalenderwoche (ab dem 8. Februar) in Ottenheim anrollen.
Im Zuge der Bauarbeiten, die für diesen ersten Bauabschnitt der Landesstraße etwa zwei Jahre dauern werden, kommt es zu halbseitigen Sperrungen der Euskirchener Straße und damit zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsteilnehmer werden deshalb gebeten, den Bauabschnitt weiträumig zu umfahren.
Die betroffenen Anlieger werden gesondert über die Baumaßnahme informiert. Für Rückfragen werden ihnen zudem Ansprechpartner genannt.
In Kooperation mit dem Landesbetrieb Strassen.NRW hat die Gemeinde Weilerswist den ersten Bauabschnitt für die grundhafte Erneuerung der L 194 der Ortsdurchfahrt Ottenheim – Derkum und Hausweiler ausgeschrieben und den Auftrag an die Firma Backes aus Stadtkyll erteilt. Im Zuge der Straßenbauarbeiten erfolgt parallel die Kanalsanierung in den betreffenden Ortsteilen. Ebenfalls werden Arbeiten an den Versorgungsleitungen vorgenommen.
Die folgenden Pläne zeigen Ihnen, in welchen erreichen Straßen- beziehungsweise Kanalsanierungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Januar-Beiträge für Kita werden erstattet
Rückzahlung der Kita-Beiträge hat begonnen
Nach einer Dringlichkeitsentscheidung des Kreistags sollen für den Monat Januar 2021 keine Kita-Beiträge erhoben werden. Für alle Eltern, die den Kita-Beitrag per Lastschrift oder im Dauerauftrag für den Monat Januar 2021 bereits bezahlt haben: Die Gemeinde Weilerswist erstattet diese Beträge natürlich zurück. Mit der Rückerstattung wurde am 20. Januar begonnen. Da jede Rückerstattung einzeln abgewickelt werden muss, kann es ein paar Tage dauern, bis Sie diese auch auf Ihrem Kontoauszug sehen.
eagle-eye-Verfahren - untwerwegs in Weilerswist mit digitalen Adleraugen
2021 – das ändert sich für die Bürger:innen der Gemeinde Weilerswist
Mehrgenerationen-Region Zülpicher Börde
Teilnehmer:innen des Kinder- und Jugendparlamentes engagieren sich für die Tafel
Neues aus der letzten Ratssitzung
Aus dem Gemeinderat
Läufer begeistert von der neuen Tartanbahn
Fäll-Arbeiten im Gemeindegebiet wegen fehlender Verkehrssicherheit - Totholz als urbaner Lebensraum für Tiere
Sanierungsarbeiten an den Schulen kommen gut voran
Durch Corona bedingten Unterrichtsausfall wurden viele Arbeiten vorgezogen
Weitere Fotos zu den Sanierungsarbeiten an den Grundschulen im Gemeindegebiet
Fahrrad-Parkhaus für den Weilerswister Bahnhof
Die Vorentwurfsplanung für ein Fahrrad-Parkhaus am Weilerswister Bahnhof stellte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Professor Peter Jahnen vom Büro HJP Planer aus Aachen vor.
Er erläuterte die Notwendigkeit einer geeigneten Abstellmöglichkeit für Fahrräder in Bahnhofsnähe: Während die Verkehrsanlagen für Autos und Busse den gestiegenen Anforderungen in den letzten Jahren mit P & R-Parkplatz und neuem Busbahnhof entsprechend ausgebaut wurden, ist der Handlungsbedarf für eine zeitgemäße Fahrrad-Abstellanlage in Bahnhofsnähe nur allzu deutlich.
Das Fahrrad-Parkhaus soll zweistöckig auf der Westseite des Bahnhofs in die Rampenanlage gebaut werden. Die untere Etage wäre vom ersten Podest der Rampe aus erreichbar, die zweite Etage könnte in Höhe des Bahnsteigs betreten werden. Insgesamt 238 Fahrräder könnten hier untergebracht werden.
Mit der Vorentwurfsplanung kann nun auch der Antrag auf Fördermittel für den Parkhausbau gestellt werden.
Schwerpunkte für Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Fördermöglichkeiten vorgestellt
Sebastian Horstkötter von der Stadtentwicklungsgesellschaft DSK-BIG stellte im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur verschiedene Bereiche im Kernort Weilerswist vor, die über ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) weiterentwickelt werden könnten. Über dieses ISEK könnten sowohl Städtebaufördermittel als auch Fördermittel aus anderen Programmen, wie ÖPNV oder Wasserwirtschaft beantragt werden.
Für die weiteren Orte der Gemeinde Weilerswist können Förderungen aus den Bereichen ländlicher Raum oder Dorferneuerung generiert werden. Hier sind auch Förderungen von Einzelmaßnahmen möglich und die Erstellung eines ISEK als Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln entfällt hier.