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Gemeinde Weilerswist

Verwaltungsvorstand

Unter der Leitung der Bürgermeisterin bilden die Beigeordneten und der Kämmerer den Verwaltungsvorstand (gesetzliche Regelung in § 70 Gemeindeordnung GO NRW).

Bürgermeisterin der Gemeinde Weilerswist ist Frau Anna-Katharina Horst. 1. Beigeordneter und Kämmerer der Gemeinde Weilerswist ist Herr Alexander Eskes. 2. Beigeordneter unserer Gemeinde ist Herr Marcus Derichs.

Neben diesen "geborenen" Mitgliedern kann die Bürgermeisterin auf Dauer oder im Einzelfall andere Verwaltungsmitarbeiter hinzuziehen. In Weilerswist sind dies die Fachbereichsleiter.

Zweck der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung des Verwaltungsvorstands ist die Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung. Die wichtigen oder übergreifenden Themen der Fachbereiche sollen in diesem Gremium koordiniert werden. Die Bürgermeisterin bleibt aktuell informiert und kann aus der gemeinsamen Beratung bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden. Sie ist deshalb verpflichtet, regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen, in Weilerswist geschieht dies wöchentlich, am Mittwochnachmittag.

§ 70 Abs. 2 GO NW schreibt zwingend bestimmte Beratungsgegenstände vor, die im Verwaltungsvorstand erörtert werden müssen. Dies sind

  • die Grundsätze der Organisation und der Verwaltungsführung,
  • die Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
  • die Aufstellung des Haushaltsplans und
  • die Grundsätze der Personalführung und Personalverwaltung.

Darüber hinaus können andere Themen beraten werden. Hierbei bieten sich übergreifende, kontroverse oder besonders bedeutsame Themen an.

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