Info zur Stichwahl:
Bürger*innen die an der Stichwahl am 27.09.2020 teilnehmen wollen, aber Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen werden darauf hingewiesen stattdessen Ihren Personalausweis zur Wahl mitzubringen.
Bürger*innen die an der Stichwahl am 27.09.2020 teilnehmen wollen, aber Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen werden darauf hingewiesen stattdessen Ihren Personalausweis zur Wahl mitzubringen.